Bachkantaten Bibliothek

Bachkantatenbibliothek des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz
Nutzungsordnung der Bachkantatenbibliothek
Der Kirchenkreisverband Schlesische Oberlausitz stellt für kirchenmusikalische Aufführungen Bachkantaten zur Verfügung.

Nutzerkreis, Begrenzung der Nutzung

  • Der Verleih der Bachkantaten erfolgt zu dem in der Entgeltordnung genannten Nutzungsentgelt.
  • Die Noten sind pfleglich zu behandeln. Eintragungen sind nur mit Bleistift vorzunehmen und vor Rückgabe wieder zu entfernen.
  • Der Verleih der Bachkantaten erfolgt nach schriftlicher Anmeldung. Dabei sind vollständiger Name, Alter, Anschrift und Telefonnummer sowie die aufführende Institution anzugeben. Die Anmeldung kann persönlich, postalisch oder per Fax erfolgen.
  • Mit der Anmeldung erteilt der Nutzer / die Nutzerin die Einwilligung, Angaben zur Person elektronisch zu speichern. Im Rahmen des Datenschutzgesetzes werden die persönlichen Daten nur insoweit erhoben, gespeichert, verändert und genutzt, als es zur Aufgabenerfüllung der Bachkantatenbibliothek notwendig ist.
  • Jeder Wohnungswechsel und jede Namensänderung sind unverzüglich mitzuteilen.
  • Voraussetzung für den Entleih der Bachkantaten ist Vollendung des 18. Lebensjahres

Bestellung und Nutzungszeit

  • Bestellungen werden persönlich, postalisch oder per Fax angenommen.Dabei sind Name, Anschrift, Bachkantate sowie der letzte Einsatztag anzugeben.Telefonische Bestellungen bedürften grundsätzlich einer schriftlichen Bestätigung
  • Mit Auslösen der Bestellung kommt ein Nutzungsvertrag zustande, mit dem die Pflicht zur Entgeltzahlung entsprechend der Entgeltordnung entsteht.
  • Mit Auslösen der Bestellung erkennt der Nutzer / die Nutzerin die Nutzungsordnung der Bachkantatenbibliothek an.
  • Die bei Bestellung vereinbarte Nutzungszeit ist verbindlich.

Überschreitung der Nutzungszeit

  • Bei nicht genehmigter Überschreitung des vereinbarten Rückgabetermins erfolgt die Berechnung von Verzugskosten entsprechend Entgeltordnung.
  • Die Bachkantatenbibliothek mahnt nach Terminüberschreitung zunächst die Rückgabe der Bachkantaten an. Dafür entstehen Mahnkosten entsprechend der Entgeltordnung.
  • Kommt der Nutzer / die Nutzerin hierauf der Rückgabe nicht nach, erfolgt die Berechnung der Verzugskosten entsprechend Entgeltordnung vom vereinbarten Tag der Rückgabe an.
  • Darüber hinaus wird der Nutzer  / die Nutzerin für alle daraus entstandenen Schäden, auch für Schadensersatzansprüche von Nachnutzern, haftbar gemacht.

Abholung und Versand

  • Die Ausgabe der Noten erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten.
  • Der Postversand der Noten erfolgt frei.
  • Die Vollständigkeit der auf dem Lieferschein angegebenen Noten ist vom Empfänger  nachzuprüfen. Differenzen sind unverzüglich anzuzeigen.
  • Bei Lieferbehinderung durch höhere Gewalt, verzögerte Postbeförderung sowie unpünktliche Rückgabe durch Vornutzer / Vornutzerinnen wird keine Haftung für die pünktliche Bereitstellung der Noten übernommen

Rückgabe und Rücksendung

  • Die Rücknahme der Noten erfolgt grundsätzlich während der Öffnungszeiten.
  • Die Rücksendung der Noten hat frei zu erfolgen.
  • Die Noten sind vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Haftung und Schadensersatz

  • Die Nutzer sind zum pfleglichen Umgang mit den Noten verpflichtet.
  • Beschädigungen, die eine weitere Nutzung der Noten nicht zulassen oder Verlust von Noten verpflichten den Nutzer / die Nutzerin zur Wiederbeschaffung der Noten.
  • Akzeptiert werden nur Noten der Carus-Edition.

Urheberrechte

  • Das Kopieren von Noten ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.

Verlust der Nutzungsberechtigung

  • Die Nichtbegleichung fälliger Rechnungen kann unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche zum Verlust der Nutzungsberechtigung  führen.
  • Verstöße gegen die Nutzungsordnung können zum Ausschluss von der Nutzung der Bachkantatenbibliothek führen.

Erfüllungsort und Teilnichtigkeit

  • Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Görlitz
  • Sollte eine Bestimmung in dieser Nutzungsordnung ungültig werden, werden alle weiteren Bestimmungen davon nicht berührt.

In-Kraft-Treten

  • Diese Nutzungsordnung tritt am  12.01.2009 in Kraft.
  • Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Bachkantatenbibliothek in Kraft.

Entgeltordnung der Bachkantatenbibliothek

Nutzungsentgelt je Bachkantate 25,00 EUR

Nutzungspauschale für Kleinsendungen

5,00 EUR

Mahnung          

5,00 EUR

Verzugsgebühren je Bachkantate und Woche            

5,00  EUR

Verlust oder Beschädigung von Noten, die eine Nutzung nicht mehr zulassen; Wiederbeschaffungspflicht der Noten, nur Carus-Edition