Familienforschung

Für genealogische Forschungen (Familienforschung) sind Kirchenbücher die entscheidende Quelle. Da Kirchenbücher nur selten über ein Namensverzeichnis verfügen, muss ein Familienforscher oft sehr zeitaufwändig und mühsam den Namen in den Kirchenbüchern suchen. Dazu sind Kenntnisse der deutschen Schrift besonders wichtig, da die Eintragungen in den Unterlagen in handschriftlicher Form erfolgten.

Wenn Sie Familienforschung betreiben wollen, müssen Sie auf jeden Fall wissen, in welchem Ort, noch besser in welcher Kirchengemeinde Ihre Vorfahren gelebt haben. Eine Recherche nur nach Namen ist nicht möglich, weil keine ortsübergreifenden oder regionalen Namensregister existieren.

Portal zur Suche: Archion
Video: Archion 2

Kirchenbücher

Die meisten Kirchengemeinden im Ev. Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz haben ihre Kirchenbücher verfilmen lassen. Die Mikrofiches sind dem Archiv übergeben worden.

Im Archiv werden Kirchenbücher einiger Kirchengemeinden der ehemaligen Kirchenprovinz Schlesien und von Kirchengemeinden, die ihre Archivalien dem Archiv übereigneten, verwahrt. Alle diese Kirchenbücher wurden mikroverfilmt.

Die Mikrofiches, die nach den Benutzungsbestimmungen zur allgemeinen Benutzung freigegeben sind, stehen den Benutzern zur familiengeschichtlichen oder sonstigen Forschung zur Verfügung. 

Nachstehend finden Sie das aktuelle Verzeichnis der verfilmten Kirchenbücher. Das Verzeichnis ist alphabetisch geordnet nach Kirchengemeinden der früheren Kirchenprovinz Schlesien – alle Kirchengemeinden westlich der Neiße, heute Evangelischer Kirchenkreis Schlesische Oberlausitz – und wenige Kirchengemeinden östlich der Neiße. Diese Gemeinden finden Sie außerdem bei „Schlesische Kirchenbücher“. Verzeichnis der Kirchenbücher

Schlesische Kirchenbücher

Wir sehen und sahen es als unsere Aufgabe an, den Verbleib bzw. Erhalt der schlesischen evangelischen Kirchenbücher zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Arbeit haben wir in einer Kartei gesammelt. Diese umfasst zur Zeit Informationen zu ca. 200 von ehemals ca. 800 Kirchengemeinden der Kirchenprovinz Schlesien.
Verzeichnis der schlesischen Kirchenbücher östlich der Neiße

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen (z.B. Geburts-) Orte nicht gleichzeitig evangelische Kirchengemeinde waren. Es muss zuerst die Zugehörigkeit des Ortes zu einer Kirchengemeinde ermittelt werden. Dabei helfen wir Ihnen gern.

Für Personen, die aus Orten der ehemaligen Kirchenprovinz Schlesien stammen, deren Kirchenbücher bei uns verwahrt werden und die ihre Personenstandsunterlagen verloren haben, dürfen wir Ersatzurkunden als Nachweise für standesamtliche Unterlagen ausstellen.

Weitere Archive, die schlesische evangelische Kirchenbücher verwahren

Benutzung

1. Persönliche Benutzung

Die Benutzung erfolgt durch persönliche Einsichtnahme vor Ort. Der Termin dazu ist schriftlich oder telefonisch mit uns zu vereinbaren (Benutzungsantrag).
Es werden ausschließlich Mikrofiches der Kirchenbücher vorgelegt, um die Originale zu schonen.

Mikrofiches-, Filmlesegeräte und Arbeitsplätze für Archivbenutzer stehen in begrenzter Anzahl zur Verfügung, weshalb eine vorherige Anmeldung dringend erforderlich ist.

2. Auskünfte

Im Regelfall muss die Benutzung persönlich erfolgen. Nur wenn z. B. wegen großer geografischer Entfernung eine persönliche Benutzung des Archivs nicht möglich ist, kann die Recherche auch durch Archivpersonal erfolgen, sofern der Zeitaufwand nicht mehr als eine Stunde übersteigt.

Für die Recherche benötigen wir den vollständigen Namen und Lebensdaten sowie unbedingt den ganauen Geburts- oder Wohnort der gesuchten Person.
Die Auskunftserteilung erfolgt immer schriftlich. Bei jeder Anfrage ist die vollständige postalische Adresse anzugeben.

3. Gebühren

Für die Benutzung und Bearbeitung von Anfragen werden Gebühren nach der aktuellen Gebührentabelle erhoben.

Schutzfristen

Kirchenbücher unterliegen besonderen Schutzfristen, die für personenbezogenes Schriftgut im Gesetz festlegt sind. Kirchenbücher mit Eintragungen innerhalb dieser Schutzfrist sind von der Benutzung ausgeschlossen.

Gem. § 7 Abs. 2 Archivgesetz der EKBO gelten folgende Schutzfristen:

  • Taufbücher – 90 Jahre 
  • Bestattungsbücher – 30 Jahre
  • Traubücher – 70 Jahre 
  • Konfirmandenregister – 75 Jahre 

So kann beispielsweise ein Taufregister von 1935 frühestens im Jahr 2025 eingesehen werden, frühestens im gleichen Jahr ein Sterberegister von 1995, ein Trauregister von 1955 und ein Konfirmandenregister aus dem Jahr 1950.